Die Transformation des Syrien-Kriegs und die Produktion von Flüchtlingen. Man wird dem UN-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura, auch ohne längeres Nachdenken darin zustimmen können, dass für die neueste Verhandlungsrunde in Genf kein »Durchbruch« zu erwarten sei. An der »sehr proaktiven Dynamik«, die er dennoch sieht, wird man dagegen zweifeln dürfen. Aber so inhaltsleere wie folgenlose Stellungnahmen abzugeben, gehört ja zur Stellenbeschreibung des Sondergesandten. In Syrien sind mittlerweile Fakten geschaffen worden, ganz ohne die UN und die Staaten, die man früher einmal als »westlich« bezeichnet hat – außer man zählt Recep Tayyip Erdoğans Türkei dazu. Der künftige Sultan hat sich im vergangenen Jahr mit seiner Kehrtwende in der Syrien-Politik zwar eine Portion des syrischen Einflussgebiets von Wladimir Putin erhandelt – im Tausch gegen das Stillhalten beim Fall von Aleppo –, aber ob der türkische Autokrat dabei nicht regelrecht hereingelegt worden ist, muss sich nun zeigen. Es soll gerade zu einem ersten Gefecht zwischen Truppen auf Seiten Bashar al-Assads und den türkisch-arabischen Verbänden von »Schutzschild Euphrat« gekommen sein.
Der Nahe Osten ist etwas unübersichtlich? Ein Blick auf die Landkarte zeigt den offensichtlichen Grund: Nach der Eroberung von al-Bab, der letzten Hochburg des »Islamischen Staats« im Hinterland von Aleppo, durch türkische Verbände versuchen syrische Regimetruppen einen nur noch wenige Kilometer breiten Korridor zum Territorium des syrischen PKK-Ablegers PYD vom »Kalifat« zu erobern. Die türkisch-arabischen Truppenverbände in al-Bab wären dann in einer Sackgasse und das eigentliche Kriegsziel der Türkei, die kurdische PYD von der Einnahme der Provinzstadt Raqqa abzuhalten sowie eine Landverbindung zwischen den von der syrischen Kurdenpartei kontrollierten Gebieten zu verhindern, wäre verfehlt.
Das aparte Beispiel zeigt, dass durch die so unbehinderte wie massive russisch-iranische Militärintervention in Syrien zwar das Assad-Regime bis auf weiteres gerettet worden ist, ein Frieden in Syrien allerdings in weiter Ferne liegt. Vielmehr hat sich der Konflikt weiter transformiert, man kann wohl mittlerweile von einem Syrien-Krieg 3.0 sprechen, in dem das Land in diverse Einflusszonen aufgeteilt wird, wobei es reihenweise Sollbruchstellen gibt, an denen sich jederzeit ein weiterer Konflikt entzünden kann. Dass sich dieser Zustand als stabil erweist, ist kaum zu erwarten. Genauso unwahrscheinlich ist, dass geflohene Syrer aus Europa in absehbarer Zeit nach Syrien zurückkehren. Das iranische Projekt zur Herrschaftssicherung im Nahen Osten – das nicht zwangsläufig deckungsgleich mit der Herrschaft Assads ist – fußt auf ethnischen Vertreibungen. Dass diese international nicht als solche benannt werden, hat wohl einen ähnlichen Grund wie das Aussetzen der Zählung der Kriegstoten durch die UN bei rund 250 000 Opfern. Hätte man weiter gezählt, wäre man mittlerweile bei mindestens 500 000 Toten angelangt und die Frage stünde noch etwas deutlicher im Raum, ob die Zerstörung eines Landes zur Herrschaftssicherung für einen Despoten wirklich alternativlos gewesen ist.
Nun fällen deutsche Gerichte reihenweise Urteile, in denen syrischen Flüchtlingen ein regulärer Flüchtlingsstatus verwehrt und stattdessen nur ein vorläufiger subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Das mag man formaljuristisch begründen können, es ist jedoch ein groteskes Versäumnis mehr in der Syrien-Politik. Kein Syrer wird tatsächlich in das Folterland Assads abgeschoben werden, dem Amnesty International gerade die Ermordung von schätzungsweise 13 000 Gefangenen in dem berüchtigten Sednaja-Gefängnis nachgewiesen hat. Aber man erhält für die Mehrzahl der syrischen Flüchtlinge aus Gründen innenpolitischer Opportunität rechtlich die Fiktion aufrecht, sie könnten bald zurückkehren – nachdem Frank-Walter Steinmeier und Konsorten vorher regungslos dabei zugesehen haben, wie Assad mit der notwendigen Hilfe Putins und des iranischen Regimes die übergroße Mehrheit der rund sechs Millionen geflüchteten Syrer außer Landes getrieben hat, von den Millionen intern Vertriebener ganz zu schweigen. Der überwiegende Teil dieser Flüchtlinge sind Sunniten, eine Rückkehr ist für sie nicht vorgesehen. Das syrische Regime hat sogar schon mit iranischer Hilfe Schiiten aus dem Irak in geräumten syrischen Oppositionszentren wie dem bei Damaskus gelegenen Darayya angesiedelt. Und das keineswegs heimlich, schließlich soll die Botschaft verstanden werden.
Diese Vertreibungspolitik lässt es besonders niederträchtig klingen, wenn etwa das Verwaltungsgericht Hannover auf eine Äußerung Assads aus dem Jahr 2015 verweist, wonach es sich bei der Mehrheit der syrischen Flüchtlinge um »gute Syrer« handele, oder das Oberverwaltungsgericht Münster im Februar erläutert hat, es sei angesichts der Millionen syrischer Flüchtlinge nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende »Asylbewerber allein wegen ihres Asylantrags, ihres Aufenthalts hier oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden«. Damit ist wohl gemeint, es seien einfach zu viele Flüchtlinge, um sie alle ausgiebig zu foltern. Was vermutlich sogar stimmt. Und weiter: »Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen werde, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg fliehe.«
Nun, dann hieße es wohl auch, deutschen Richtern Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn man annähme, sie seien nicht in der Lage zu erkennen, dass in Syrien Flüchtlinge produziert wurden, weil man missliebige Bevölkerungsgruppen loswerden will. Und das mit sehr greifbarem »Anhalt«: Allein nach der militärischen Intervention Russlands im Herbst 2015 stieg ausweislich der UN-Statistiken die Zahl der ins Ausland geflüchteten Syrer abermals um 800 000 Menschen.